Schützenbruderschaft stellt Förderantrag

Im Juli 2021 wurde durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen das Förderprogramm „Neustart miteinander“ ins Leben gerufen.

Um das Gemeinwesen und den gesellschaftlichen Zusammenhang, sowie ehrenamtlich getragene öffentliche Veranstaltungen zu fördern und zu stärken, gewährt das Land Nordrhein-Westfalen eingetragenen Vereinen eine finanzielle Zuwendung. Es soll hiermit ein „Neustart“ von geselligen Veranstaltungen gefördert werden, welche aufgrund der starken Einschränkungen durch die Corona-Pandemie über einen Zeitraum von vielen Monaten nicht möglich waren.

Es kann pro Verein eine öffentliche Veranstaltung im Jahr 2021 gefördert werden, welche dazu beiträgt, den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das Gemeinwesen vor Ort zu stärken. Die mögliche finanzielle Zuwendung bewegt sich im Bereich von 500 € bis maximal 5.000 €. Voraussetzung für eine Förderung ist insbesondere, dass die Regelungen der zum Zeitpunkt der Durchführung der Veranstaltung geltenden Corona-Schutzverordnung eingehalten werden.

Am kommenden Wochenende (03. – 05.09.2021) wird die Schützenbruderschaft ihr Festwochenende mit Jubilarabend, Kaiserschießen und Kinderschützenfest veranstalten. Durch diese gesellige Veranstaltung werden alle im Förderprogramm festgelegten Voraussetzungen für die Gewährung einer finanziellen Zuwendung erfüllt.

Aus diesem Grunde wurde in der vergangenen Woche durch die Schützenbruderschaft ein entsprechender Förderantrag auf dem Online-Förderportal des Ministeriums gestellt. Der geschäftsführende Vorstand ist optimistisch, dass die beantragte finanzielle Zuwendung durch die zuständigen Behörden auch tatsächlich gewährt wird.